Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Anja Bornemann-Pietsch Poststraße 23 08393 Meerane 03764/ 17 10 08 E-Mail arzt-und-strafrecht[at]t-online.de
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im frühestmöglichen Stadium die Verteidigung im Ermittlungsverfahren - gegenüber der Polizei, - gegenüber der Staatsanwaltschaft, - gegenüber dem Gericht auch in den Eilfällen - Beschlagnahme, - Durchsuchung, - Verhaftung;
im Fall der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht die Verteidigung in der Hauptverhandlung - Amtsgericht, - Landgericht, - Oberlandesgericht, - Bundesgerichtshof;
im Fall eines für den Angeklagten negativen Urteils oder im Fall eines für den Angeklagten positiven Urteils, d.h. Freispruchs, bei einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft die Verteidigung im Rechtsmittelverfahren - Berufung, - Revision, - Sprungrevision;
die Tätigkeit als Zeugenbeistand, d.h. die Wahrung der Rechte von Zeugen.
Von Bedeutung ist hier das dem Zeugen zustehende Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO (Strafprozessordnung).
Welche Bedeutung haben diese Ausführungen für Sie? Möglicherweise sind Sie derzeit Zeugin oder Zeuge - und daher (noch) nicht Beschuldigte(r). Möglicherweise haben Sie eine Ladung zur Zeugenvernehmung erhalten. Möglicherweise sehen Sie die Gefahr, während der Ermittlungen des zunächst gegen eine andere Person gerichteten Ermittlungsverfahrens zur/ zum Beschuldigten zu werden. Beugen Sie einer Gefahrensituation rechtzeitig vor und nehmen Sie frühestmöglich fachkundige Hilfe in Anspruch.