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Kanzlei für Medizin- und Strafrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Anja Bornemann-Pietsch
Poststraße 23
08393 Meerane
03764/ 17 10 08
E-Mail arzt-und-strafrecht[at]t-online.de







... beispielsweise

im frühestmöglichen Stadium
die Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- gegenüber der Polizei,
- gegenüber der Staatsanwaltschaft,
- gegenüber dem Gericht
auch in den Eilfällen
- Beschlagnahme,
- Durchsuchung,
- Verhaftung;

im Fall der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und
der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht
die Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Amtsgericht,
- Landgericht,
- Oberlandesgericht,
- Bundesgerichtshof;

im Fall eines für den Angeklagten negativen Urteils oder
im Fall eines für den Angeklagten positiven Urteils,
d.h. Freispruchs,
bei einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft
die Verteidigung im Rechtsmittelverfahren
- Berufung,
- Revision,
- Sprungrevision;

die Tätigkeit als Zeugenbeistand,
d.h. die Wahrung der Rechte von Zeugen.

Von Bedeutung ist hier
das dem Zeugen zustehende
Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO (Strafprozessordnung).

Welche Bedeutung haben diese Ausführungen für Sie?
Möglicherweise sind Sie derzeit Zeugin oder Zeuge -
und daher (noch) nicht Beschuldigte(r).
Möglicherweise haben Sie eine Ladung zur Zeugenvernehmung erhalten.
Möglicherweise sehen Sie die Gefahr,
während der Ermittlungen
des zunächst gegen eine andere Person gerichteten Ermittlungsverfahrens
zur/ zum Beschuldigten zu werden.
Beugen Sie einer Gefahrensituation rechtzeitig vor und
nehmen Sie frühestmöglich fachkundige Hilfe in Anspruch.


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