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Kanzlei für Medizin- und Strafrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Anja Bornemann-Pietsch
Poststraße 23
08393 Meerane
03764/ 17 10 08
E-Mail arzt-und-strafrecht[at]t-online.de




Als (Zahn-)Ärztin oder (Zahn-)Arzt haben Sie
- neben Ihrer Aufgabe, "der Gesundheit des einzelnen Menschen und
der Bevölkerung" zu dienen (§ 1 MBO-Ä) -
weitere Pflichten zu erfüllen, beispielsweise
Aufklärung - Behandlung - Delegation - Dokumentation - Organisation

Der Umfang dieser zahlreichen Pflichten
wird durch die Rechtsprechung bestimmt.

Fortlaufend ergehen neue Urteile, die bestehende Pflichten
teilweise einschränken,
teilweise erweitern,
teilweise präzisieren.

Stets ist der Einzelfall maßgeblich.

Sofern Patientinnen oder Patienten der Ansicht sind,
ärztlich oder zahnärztlich
fehlerhaft und/ oder unzureichend
aufgeklärt und/ oder behandelt
worden zu sein, können Ärzte und Zahnärzte
aufgrund der angeblichen Verletzung dieser Pflichten
mit nachstehend beispielhaft aufgeführten Vorwürfen konfrontiert werden

- Aufklärungsfehler
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Delegationsfehler
- Dokumentationsfehler, Dokumentationsmängel
- Organisationsfehler
- Therapiefehler
- unterlassene Befunderhebung
- Verstoß gegen (fach-)ärztliche Standards, Leitlinien, Richtlinien
- ...

und sich materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen
ausgesetzt sehen.

Neben dieser zivilrechtlichen Haftung
- Schäden werden grundsätzlich
von der Berufshaftpflichtversicherung reguliert -
steht die - häufig weitreichendere - strafrechtliche Verantwortung
(Beispiele relevanter Straftatbestände aus (zahn-)ärztlicher Sicht
finden Sie unter der Rubrik "Arztstrafrecht";
wichtige Hinweise zu Ihren Rechten und Pflichten
im Ermittlungs- und Strafverfahren
habe ich unter der Rubrik "Strafrecht" eingestellt).

Insbesondere im Hinblick auf etwaiges strafrechtlich relevantes Verhalten
im Zusammenhang mit der (zahn-)ärztlichen (Un-)Tätigkeit
ist es von ausschlaggebender Bedeutung,
rechtzeitig
- also auch bei "lediglich" zivilrechtlicher Inanspruchnahme
durch die Patientin/ den Patienten -
anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Neben (dem Ruhen oder) dem Entzug der Approbation sowie
- bei Vertragsärzten dem Entzug der Kassenzulassung -
kann sowohl mit der Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens (sic!),
als auch mit der strafrechtlichen Verurteilung
ein Berufsverbot einhergehen,
das letztlich auch zu einem
(zeitlich begrenzten) Wegfall der Existenzgrundlage führen kann.

Ob sich die erhobenen Vorwürfe
- in zivilrechtlicher und/ oder strafrechtlicher Hinsicht -
bestätigen werden,
ist von etlichen Faktoren abhängig.

Ich kann Ihnen helfen,
aus der Gefahrenzone heraus zu kommen.

Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie Ihre Rechte durchsetzen.


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