Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Anja Bornemann-Pietsch Poststraße 23 08393 Meerane 03764/ 17 10 08 E-Mail arzt-und-strafrecht[at]t-online.de
Als (Zahn-)Ärztin oder (Zahn-)Arzt haben Sie - neben Ihrer Aufgabe, "der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung" zu dienen (§ 1 MBO-Ä) - weitere Pflichten zu erfüllen, beispielsweise Aufklärung - Behandlung - Delegation - Dokumentation - Organisation
Der Umfang dieser zahlreichen Pflichten wird durch die Rechtsprechung bestimmt.
Fortlaufend ergehen neue Urteile, die bestehende Pflichten teilweise einschränken, teilweise erweitern, teilweise präzisieren.
Stets ist der Einzelfall maßgeblich.
Sofern Patientinnen oder Patienten der Ansicht sind, ärztlich oder zahnärztlich fehlerhaft und/ oder unzureichend aufgeklärt und/ oder behandelt worden zu sein, können Ärzte und Zahnärzte aufgrund der angeblichen Verletzung dieser Pflichten mit nachstehend beispielhaft aufgeführten Vorwürfen konfrontiert werden
und sich materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen.
Neben dieser zivilrechtlichen Haftung - Schäden werden grundsätzlich von der Berufshaftpflichtversicherung reguliert - steht die - häufig weitreichendere - strafrechtliche Verantwortung (Beispiele relevanter Straftatbestände aus (zahn-)ärztlicher Sicht finden Sie unter der Rubrik "Arztstrafrecht"; wichtige Hinweise zu Ihren Rechten und Pflichten im Ermittlungs- und Strafverfahren habe ich unter der Rubrik "Strafrecht" eingestellt).
Insbesondere im Hinblick auf etwaiges strafrechtlich relevantes Verhalten im Zusammenhang mit der (zahn-)ärztlichen (Un-)Tätigkeit ist es von ausschlaggebender Bedeutung, rechtzeitig - also auch bei "lediglich" zivilrechtlicher Inanspruchnahme durch die Patientin/ den Patienten - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Neben (dem Ruhen oder) dem Entzug der Approbation sowie - bei Vertragsärzten dem Entzug der Kassenzulassung - kann sowohl mit der Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens (sic!), als auch mit der strafrechtlichen Verurteilung ein Berufsverbot einhergehen, das letztlich auch zu einem (zeitlich begrenzten) Wegfall der Existenzgrundlage führen kann.
Ob sich die erhobenen Vorwürfe - in zivilrechtlicher und/ oder strafrechtlicher Hinsicht - bestätigen werden, ist von etlichen Faktoren abhängig.
Ich kann Ihnen helfen, aus der Gefahrenzone heraus zu kommen.
Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie Ihre Rechte durchsetzen.