Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Anja Bornemann-Pietsch Poststraße 23 08393 Meerane 03764/ 17 10 08 E-Mail arzt-und-strafrecht[at]t-online.de
Um eine schnellstmögliche Vertretung in Zivilsachen - Arzthaftungsrecht (Medizinrecht) - zu erreichen, können Sie diese VOLLMACHT aufrufen, ausdrucken und unterschrieben an meine Kanzlei faxen (03764/ 17 18 07).
Um eine schnellstmögliche Verteidigung in Strafsachen zu erreichen, können Sie diese Strafprozessvollmacht aufrufen, ausdrucken und unterschrieben an meine Kanzlei faxen (03764/ 17 18 07).
Um eine schnellstmögliche Verteidigung und Vertretung speziell für meine Tätigkeit in Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeiten) zu erreichen, können Sie diese VOLLMACHT markieren, ausdrucken und unterschrieben an meine Kanzlei faxen (03764/ 17 18 07).
In dem Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen <Name, Vorname> ____________________ Aktenzeichen, Behörde/ Gericht ____________________ wegen ____________________
wird Frau Rechtsanwältin Anja Bornemann-Pietsch, Poststraße 23, 08393 Meerane, Vollmacht erteilt, mich in allen Instanzen sowie im Vorverfahren zu verteidigen bzw. zu vertreten, und zwar auch bei meiner Abwesenheit. Die Vollmacht gewährt unter Anerkennung aller gesetzlichen Befugnisse nach der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ausdrücklich das Recht, 1. Anträge auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (§ 233 StPO) zu stellen und zurückzunehmen; 2. mich in meiner Abwesenheit in der Hauptverhandlung zu vertreten (§§ 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 S. 1 StPO); 3. Untervollmacht zu erteilen; und zwar auch Rechtsreferendaren, die die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben und sich seit mindestens 1 Jahr und 3 Monaten im Vorbereitungsdienst befinden; 4. Rechtsmittel einzulegen, ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu beschränken und auf solche zu verzichten; 5. Strafantrag, Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO, Privat-, Neben- oder Widerklage(Antrag) zu stellen bzw. zu erheben und die jeweiligen Anträge zurückzunehmen; 6. Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens, Haftentlassung, Strafaussetzung und andere Anträge zu stellen und zurückzunehmen; 7. Anträge auf Kostenfestsetzung (§ 464 b StPO) zu stellen sowie die festgesetzen Kosten und Auslagen in Empfang zu nehmen; 8. die Vertretung im Verfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) durchzuführen, insbesondere auch Anträge im Betragsverfahren (§ 10 StrEG) zu stellen. Die Vollmacht umfasst die Befugnis, die Entschädigungssumme entgegenzunehmen (RiStBV Anl C Teil I C Nr. 3); 9. Gelder, Wertsachen, Kautionen, Urkunden usw. sowie sonstige Gegenstände, die in diesem Strafverfahren beschlagnahmt oder sonst in amtliche Verwahrung genommen worden sind, mit rechtlicher Wirkung für und gegen mich in Empfang zu nehmen und Quittungen zu erteilen; 10. die Vollmacht gewährt nicht das Recht, Zustellungen und sonstige Mitteilungen, insbesondere Ladungen, für und gegen mich mit rechtlicher Wirkung in Empfang zu nehmen.
Es wird insbesondere mit meiner Unterschrift bestätigt, dass zwecks Erfüllung der allgemeinen Informationspflichten von Rechtsanwältin Anja Bornemann-Pietsch gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG), des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) die entsprechenden Informationen über die Internetadresse, unter der dieser Ausdruck der Vollmacht erfolgt, unter der Rubrik "Impressum" jederzeit abgerufen werden können.