Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Anja Bornemann-Pietsch Poststraße 23 08393 Meerane 03764/ 17 10 08 E-Mail arzt-und-strafrecht[at]t-online.de
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat Rechtsanwältin Anja Bornemann-Pietsch auf Grund der nachgewiesenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht verliehen.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)
"§ 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. ..."
Nach der aktuellen Statistik der Rechtsanwaltskammer Sachsen dürfen im Landkreis Zwickau (Postleitzahlbereich 08) 2 Rechtsanwältinnen die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" und 9 Rechtsanwälte die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" führen.
Nach der aktuellen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer dürfen im Freistaat Sachsen 18 Rechtsanwältinnen die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" und 75 Rechtsanwälte die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" führen.
Nach der aktuellen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer dürfen bundesweit 485 Rechtsanwältinnen die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" und 2.111 Rechtsanwälte die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" führen.
Die Fachanwältin für Strafrecht besitzt nach der Fachanwaltsordnung (FAO) eine besondere Qualifikationim Fachgebiet des Strafrechts.
Die Spezialisierung als Fachanwältin für Strafrecht bietet Rechtsuchenden die Gewähr für eine hohe fachliche Qualifikation und besondere praktische Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung.
Die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" wird an Rechtsanwältinnen verliehen, die besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:
Methodik und Recht der Strafverteidigung (StPO, GVG) und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften (z.B. forensische Psychiatrie, technische Analyse von Verkehrsunfällen, Rechtsmedizin);
Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Für eine Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer - hier die Rechtsanwaltskammer Sachsen - sind außerdem nachstehend aufgeführte Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Voraussetzung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit der Rechtsanwältin innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.
2. Voraussetzung ist, dass die Rechtsanwältin besondere theoretische Kenntnisse besitzt.
Zum einen hat die Rechtsanwältin diese besonderen theoretischen Kenntnisse, die die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen, im Rahmen eines mehrmonatigen Fachanwaltslehrganges mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden erworben.
Zum anderen hat sich die Rechtsanwältin mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) mit einem Umfang von mindestens weiteren 15 Zeitstunden aus verschiedenen Bereichen des Fachanwaltslehrganges erfolgreich unterzogen.
Die Klausuren sind von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet worden.
Sowohl unmittelbar nach dem Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse, als auch nach Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" hat die Rechtsanwältin die Pflicht, sich jährlich in dem entsprechenden Fachbereich fortzubilden.
Die Rechtsanwältin hat der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Erfüllung dieser Pflicht jährlich unaufgefordert nachzuweisen.
3. Voraussetzung ist, dass die Rechtsanwältin die besondere praktische Erfahrung besitzt.
Konkret bedeutet dies, dass die Rechtsanwältin innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung auf Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" persönlich und weisungsfrei im Fachgebiet Strafrecht nachfolgende Fälle bearbeitet hat:
60 Strafrechtsfälle sowie Verteidigung an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Amtsgericht - Schöffengericht-, Landgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof.